Unsere Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG), der
Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung (TE/GO) und den Beschlüssen der Gemeinschaft. Die daraus resultierenden Grundleistungen werden umfassend und in sehr guter Qualität erbracht und
enthalten insbesondere:
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Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen
Eigentümerversammlung.
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Erstellung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr und der Jahresabrechnung für das
vergangene Jahr mit Vorlage zur Beschlussfassung.
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Führung der Beschlusssammlung und sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle.
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Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.
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Instandhaltung/Instandsetzung (Erhaltung) des gemeinschaftlichen Eigentums durch
ordnungsgemäße Verwaltung.
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Einrichtung und Führung der entsprechenden Bankkonten
für die gemeinschaftlichen Gelder.
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Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
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Abschluss objektbezogener Sach- und
Haftpflichtversicherungen und entsprechende
Bearbeitung auftretender Schadensfälle.
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Beauftragung und Überwachung festgelegter Dienstleistungen (z.B. Hausmeister, Wartungen).
Die detaillierte Darstellung der Grundleistungen erfolgt in dem Leistungsverzeichnis zum Verwaltervertrag.