WEG - VERWALTUNG

Leistungen WEG - VERWALTUNG

Unsere Aufgaben und Befugnisse ergeben sich aus den entsprechenden Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetztes (WEG), der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung (TE/GO) und den Beschlüssen der Gemeinschaft. Die daraus resultierenden Grundleistungen werden umfassend und in sehr guter Qualität erbracht und enthalten insbesondere:

  • Einberufung und Durchführung der jährlichen ordentlichen Eigentümerversammlung.
  • Erstellung des Wirtschaftsplans für das laufende Jahr und der Jahresabrechnung für das
    vergangene Jahr mit Vorlage zur Beschlussfassung.
  • Führung der Beschlusssammlung und sorgfältige Aufbewahrung der Beschlussprotokolle.
  • Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen.
  • Instandhaltung/Instandsetzung (Erhaltung) des gemeinschaftlichen Eigentums durch
    ordnungsgemäße Verwaltung.
  • Einrichtung und Führung der entsprechenden Bankkonten für die gemeinschaftlichen Gelder.
  • Bewirkung aller Zahlungen und Leistungen für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • Abschluss objektbezogener Sach- und Haftpflichtversicherungen und entsprechende
    Bearbeitung auftretender Schadensfälle.
  • Beauftragung und Überwachung festgelegter Dienstleistungen (z.B. Hausmeister, Wartungen). 


Die detaillierte Darstellung der Grundleistungen erfolgt in dem
Leistungsverzeichnis zum Verwaltervertrag.